Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Ketten-Theiss GmbH
1. Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die vereinbarten Leistungen und Lieferungen.
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die Ketten-Theiss GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote
Bis zum endgültigen Vertragsabschluss auch im Internet bzw. bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind die Angebote der Ketten-Theiss GmbH, insbesondere hinsichtlich Umfang, Ausführung, Druckschriften, Abbildungen, Preisen und Fristen, freibleibend und nicht bindend, soweit nichts anderes schriftlich bestätigt wurde.
3. Leistungsumfang
Für den Umfang der Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der Ketten-Theiss GmbH oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Auftraggebers maßgebend.
Die vereinbarten Leistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden Vorschriften – soweit nicht andere Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich getroffen sind – durchgeführt.
4. Leistungsfristen/-termine
Die vertraglich vereinbarten Leistungsfristen und -termine beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfangs aufgrund der Angaben des Auftraggebers. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Ketten-Theiss GmbH schriftlich als verbindlich bestätigt werden.
5. Mitwirkung
Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge verspäteter, unrichtiger oder lückenhafter Angaben oder nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungshandlungen wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
Die Ketten-Theiss GmbH ist auch bei Vereinbarung eines Fest- oder Höchstpreises berechtigt, diesen Mehraufwand zusätzlich abzurechnen.
6. Vertraulichkeit
Die Ketten-Theiss GmbH und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen verpflichtet.
Von allen als Datei oder in anderer Form erhaltenen Unterlagen, Zeichnungen, Plänen, Daten usw., die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind, dürfen Abschriften und Kopien für die Akten der Ketten-Theiss GmbH erstellt werden.
7. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt unter Gewährleistung von 2 % Skonto zu zahlen, bis zu 30 Tagen ist der Rechnungsbetrag netto zu zahlen.
Ist der Rechnungsbetrag nicht nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum auf dem auf der Rechnung angegebenen Konto der Ketten-Theiss GmbH gutgeschrieben, ist die Ketten-Theiss GmbH berechtigt, ab dem darauffolgenden Tag Zinsen in der nach Gesetz festgelegten Höhe zusätzlich zu verlangen. Ist ein Zinssatz gesetzlich nicht festgelegt, ist die Ketten-Theiss GmbH berechtigt, ab dem vorgenannten Zeitpunkt Zinsen in Höhe der von ihrer Bank geforderten Dispositionskreditzinsen zusätzlich zu verlangen.
Gegen Forderungen der Ketten-Theiss GmbH kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufgerechnet werden.
Die Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungs- und Kundennummer auf das Bankkonto der Ketten-Theiss GmbH, das auf der Rechnung angegeben ist, zu leisten.
Beanstandungen der Rechnungen der Ketten-Theiss GmbH sind innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen.
Der Mindestnettoauftragswert
beträgt 25,– Euro.
8. Haftung
Die Haftung der Ketten-Theiss GmbH und die Verjährung von Schadensersatzansprüchen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eventuelle Schadensersatzansprüche aus Lohnarbeitsaufträgen können, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, nur bis zu Höhe des Behandlungslohns der beanstandeten Teile geltend gemacht werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
10. Sonstiges
Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht. Soweit die Voraussetzungen nach § 38 der Zivilprozeßordnung (ZPO) vorliegen, ist Gerichtsstand der Sitz der Ketten-Theiss GmbH in Köln.
Erfüllungsort ist der Sitz der Ketten-Theiss GmbH.
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.